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SteuerhinterziehungElektronische Datenübermittlung an die Finanzverwaltung und ihre Folgen

Abo-Inhalt17.03.2023600 Min. LesedauerVon Dipl. Finw. (FH) Meike Mannefeld

| Das FA erhält zunehmend steuerrelevante Daten auf elektronischem Wege. Der Beitrag gibt in Teil 1 einen Überblick über diesen elektronischen Datenaustausch und erörtert in Teil 2, welche Auswirkung die Kenntnis des FA von elektronisch übermittelten Daten auf die Strafbarkeit der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 StGB), hat. |

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AUSGABE: PStR 4/2023, S. 86 · ID: 48284690

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