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LG OffenburgEin langjähriger Lagerarbeiter ist nicht per se ein Gehilfe

Abo-Inhalt30.10.2023337 Min. Lesedauer

| Das LG Offenburg hat eine Durchsuchungsanordnung aufgehoben, in der dem Betroffenen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zu Vergehen gem. § 34 TabakerzG vorgeworfen wurden (20.1.23, 3 Qs 129/22, Abruf-Nr. 235904). |

Weder aus den Berichten der Kriminalpolizei noch aus sonstigen Akteninhalten gegen die übrigen 14 Beschuldigten waren Umstände ersichtlich, die den Schluss zuließen, der Betroffene habe die mutmaßlichen Haupttäter vorsätzlich bei Steuerhinterziehungen oder beim rechtswidrigen Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen unterstützt. Der Umstand, dass er als nebenberuflicher Mitarbeiter und Bekannter des mutmaßlichen Unternehmensinhabers Tabakwaren entgegennahm und weitergab, rechtfertigt keinen Tatverdacht.

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AUSGABE: PStR 12/2023, S. 265 · ID: 49568752

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