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Feb. 2024

SteuerhinterziehungSpielautomaten-Vergnügungssteuer hinterzogen: Es gilt die verlängerte Festsetzungsfrist

Abo-Inhalt01.01.2024391 Min. LesedauerVon Dr. Matthias Gehm, Limburgerhof und Speyer

| Der VGH Baden-Württemberg musste klären, unter welchen Voraussetzungen eine verlängerte Festsetzungsverjährungsfrist nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 lit. c KAG Baden-Württemberg i. V. m. § 169 Abs. 2 S. 2 AO bei Hinterziehung von Spielautomaten-Vergnügungssteuer greift. Nach § 1 Abs. 1 AO sind die Bestimmungen der AO nicht direkt auf kommunale Steuern anwendbar. Die KAG der verschiedenen Bundesländer erklären aber Vorschriften der AO für sinngemäß anwendbar. Zudem beinhaltet § 7 KAG Baden-Württemberg einen eigenen Straftatbestand, der dem § 370 AO ähnelt. |

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AUSGABE: PStR 2/2024, S. 32 · ID: 48096667

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