Apr. 2024
LG Lübeck
Grenzüberschreitendes Kindergeld: an Pflichtverteidigung denken
18.03.2024
457 Min. Lesedauer
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GeldwäscheVerstöße nach dem Geldwäschegesetz (GwG): Internetpranger muss verhältnismäßig sein
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VG Ansbach
| Mittels einer Veröffentlichung im Internet kann ein Betroffener an den Pranger gestellt werden. Dadurch können sich z. B. Geschäftspartner wegen einer angeblich fehlenden Geldwäscheprävention abwenden. Aufgrund der weltweit verfügbaren Informationen im Internet droht schlimmstenfalls ein langfristiger Reputationsschaden und eine dauerhafte Stigmatisierung, die zu einem wirtschaftlichen „Todesurteil“ des Betroffenen führen kann. Dazu ein Fall des VG Ansbach. |
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AUSGABE: PStR 4/2024, S. 77 · ID: 49832558
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