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Mai 2024

AuslieferungSo lauten der Tatbegriff und der Grundsatz der Spezialität bei Auslieferungen (Art. 14 EuAlÜbk)

Abo-Inhalt15.04.2024246 Min. LesedauerVon RA Philipp Külz, FA StR, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA), RSM Ebner Stolz, Köln, und StA Maximilian Gercke, Hamburgvon RA Philipp Külz, FA StR, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA), RSM Ebner Stolz, Köln, und StA Maximilian Gercke, Hamburg

| Mit Beschluss vom 20.9.23 hat der BGH entschieden, dass der Grundsatz der Spezialität der Verurteilung eines ausgelieferten Angeklagten nicht notwendigerweise entgegensteht, auch wenn die rechtliche Würdigung der Verurteilung von jener der Auslieferungsbewilligung abweicht. Jedoch muss ihnen derselbe Lebenssachverhalt zugrunde liegen. |

Sachverhalt

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AUSGABE: PStR 5/2024, S. 100 · ID: 49850459

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