Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

EinfuhrabgabenBeihilfe zum gewerbsmäßigen Schmuggel führt zur Haftung für Einfuhrabgaben

Abo-Inhalt17.03.20251880 Min. Lesedauer

von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin

| Die in § 191 Abs. 5 S. 2 AO vorgesehene Ausnahme von einem Ausschluss der Haftung wegen des Grundsatzes der Akzessorietät gilt nicht nur für die täterschaftliche Begehung einer Steuerhinterziehung, sondern für jede Begehungsform, also auch die Teilnahme an einer Steuerhinterziehung. Das hat das FG Hamburg entschieden. |

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: PStR 4/2025, S. 84 · ID: 50274406

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte