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OLG Frankfurt a. M.Mandant erschwert Aufklärung: Gericht bestätigt erhöhten Aufwand für Verteidiger
| Ein Anwalt kann zusätzlichen abrechenbaren Aufwand haben, wenn ein Mandant durch widersprüchliche Angaben die Verteidigung erschwert und den Verdacht verstärkt. Das erhöht den Aufwand für eine effektive Verteidigungsstrategie (OLG Frankfurt a. M. 7.10.24, 2 U 86/23, Abruf-Nr. 244741). |
Der Kläger M beauftragte die beklagte Kanzlei K (Stundensatz 400 EUR sowie Mindestpauschale i. H. v. 2.000 EUR jeweils zzgl. USt.), ihn in einem Geldwäscheverfahren zu vertreten, nachdem Zollbeamte eine hohe Bargeldsumme gefunden hatten, die der M für den Transport in die Türkei übergeben hatte. Der M hatte dazu unterschiedliche, z. T. nicht nachvollziehbare und als unglaubhaft angesehene Angaben gemacht. Nachdem das AG die Beschlagnahme der Geldscheine angeordnet hatte, stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein. Die K zog Honorar i. H. v. 14.500 EUR für 23,5 Stunden vom Konto des M ein. Der M verlangt Rückzahlung dieses Betrags mit Ausnahme der gesetzlichen Gebühren, d. h. knapp 14.000 EUR. Das LG hatte die K zur Zahlung von rund 11.700 EUR verurteilt. Die Berufung der K war z. T. erfolgreich.
AUSGABE: PStR 4/2025, S. 73 · ID: 50236881