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Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortetSteuerhinterziehung im Tankwagen: Auch LKW-Fahrer können Täter sein
| Mischt ein LKW-Fahrer auf Anweisung seines Chefs den Diesellieferungen an Kunden Heizöl bei, um niedrigere Energiesteuer abführen zu müssen, ist fraglich, ob ein Angestellter überhaupt Täter einer Hinterziehung von Energiesteuer sein kann. Der BGH hat dies bejaht. |
FRAGE DES STEUERBERATERS: Gegen meinen Mandanten M wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Hinterziehung von Energiesteuer eingeleitet. Er ist als LKW-Fahrer bei einem Mineralölhändler angestellt und ist davon ausgegangen, dass sein Chef für die Steuererklärungen des Betriebs verantwortlich ist. Auf Anweisung seines Chefs hatte der M Diesellieferungen an Kunden Heizöl beigemischt, um niedrigere Energiesteuer abführen zu müssen. Kann ein Angestellter Täter einer Hinterziehung von Energiesteuer sein?
AUSGABE: PStR 8/2025, S. 191 · ID: 50399280