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BMFBMF fasst ertragsteuerrechtliche Fragen zu Kryptowerten neu
Abo-Inhalt30.06.20251 Min. Lesedauer
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| Das BMF hat am 6.3.25 sein Schreiben zu Kryptowerten aktualisiert und ergänzt (IV C 1 - S 2256/00042/064/043, DOK: COO.7005.100.4.11527963, Abruf-Nr. 246969). |
Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten ausführlich dargestellt
Neu ist eine ausführliche Darstellung von Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten (Rn. 87 ff.). Außerdem werden einzelne Sachverhaltsdarstellungen bzw. Vorgaben des bisherigen BMF-Schreibens (10.5.22, BStBl I, 668) ergänzt. Dies betrifft etwa sog. Steuerreports (Rn. 29b), das Claiming (Rn. 13, 48a) und den Ansatz von sekundengenauen bzw. Tageskursen (Rn. 43, 58, 91). Non Fungible Token (NFT) und Liquidity Mining werden im BMF-Schreiben weiterhin (noch) nicht behandelt.(DR)
AUSGABE: PStR 8/2025, S. 169 · ID: 50354866
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