Okt. 2025
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WhistleblowerDas sind die steuerstrafrechtlichen Bezüge des Hinweisgeberschutzgesetzes
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| Aufgrund der Richtlinie (EU) 2019/1937) wurde das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (hP, Hinweisgeberschutzgesetz HinSchG) vom 31.5.23 (BGBl 2023 I Nr. 140), geändert durch Art. 16 des Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarkts vom 27.12.24 (BGBl 2024 I Nr. 438), in Kraft getreten seit 2.7.23 (Änderung: 1.7.24), verabschiedet. Es gibt einige steuerstrafrechtliche Bezüge und ungeklärte Fragen. |
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AUSGABE: PStR 10/2025, S. 232 · ID: 50487793
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