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FG NiedersachsenCum-Cum: Rechtliche Gestaltungsmöglichkeit wurde missbraucht
| Das FG Niedersachsen sieht in Cum-Cum-Deals einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO (24.4.25, 6 K 86/22, Abruf-Nr. 235479). |
Die wiederholte, kurzfristige Übertragung von Aktien über den Dividendenstichtag im Rahmen eines Wertpapierdarlehens, bei dem der Darlehensnehmer als Dividendenempfänger durch die Kombination der Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 1 KStG mit der an den Darlehensgeber zu leistenden Kompensationszahlung einen Steuervorteil erlangt, ohne dass die Gestaltung einen über diesen Vorteil hinausgehenden, eigenen wirtschaftlichen Zweck aufweist oder für sie ein außersteuerlicher Grund besteht, stellt einen Missbrauch nach § 42 AO dar. Das FG folgt damit dem BFH (13.11.24, I R 3/21, PStR 25, 148).
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AUSGABE: PStR 11/2025, S. 241 · ID: 50517187
