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BMFCRS-Ausdehnungsverordnung um drei Staaten erweitert
| Das BMF hat 2025 einen Entwurf für eine Sechste Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung (CRSAusdV) bekannt gegeben. Danach werden Armenien, Moldau und die Ukraine zukünftig ab dem 30.9.25 am CRS-Datenaustausch über Finanzkonten teilnehmen (BGBl. II 2025, Nr. 170 vom 30.5.25). |
Gem. Art. 2 des Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29.10.14 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten vom 21.12.15 (Zustimmungsgesetz) ist das BMF ermächtigt, die Mehrseitige Vereinbarung zum Finanzkonten-Datenaustausch (MCAA CRS) im Verhältnis zu Staaten, die die Vereinbarung erst nach Inkrafttreten des Zustimmungsgesetzes unterzeichnen, durch Rechtsverordnung in Kraft zu setzen.
2018 wurde daher die CRSAusdV erlassen, die seitdem mehrmals um Staaten ergänzt wurde.
Neuerdings haben Armenien, Moldau und die Ukraine das MCAA CRS gezeichnet. Diese Staaten werden deshalb in die CRSAusdV aufgenommen.
Damit wird ein automatischer Finanzkonten-Datenaustausch ab 30.9.25 auch mit diesen Gebieten erfolgen. Die CRSAusdV umfasst dann 40 Staaten und Hoheitsgebiete. (DR)
- BGBl. II 2025, Nr. 170 vom 30.5.25
AUSGABE: PStR 12/2025, S. 266 · ID: 50437728