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Dez. 2024

Grunderwerbsteuer Doppelte Anzeige bei Anteilsübertragungen fehlt – das sind die strafrechtlichen Konsequenzen

Abo-Inhalt18.11.2024949 Min. LesedauerVon RA Julian Ott, FA StR, FBIStR, StB, Berlin

| Bei Anteilsverkäufen, Kapitalveränderungen oder geschäftsanteilsbezogenen Rechtsgeschäften mit Grundbesitz kann Grunderwerbsteuer fällig werden, § 1 Abs. 2a–3 GrEStG. Um eine effiziente Steuererhebung zu gewährleisten, bestehen umfangreiche Anzeigepflichten. Neben der Anzeigepflicht der Notare (§ 18 GrEStG) haben auch die Vertragsbeteiligten als Steuerschuldner eine eigene Anzeigepflicht, § 19 GrEStG. Oft verlassen sich diese aber auf das Notariat und sehen von einer eigenen separaten Anzeige ab. Das birgt das Risiko einer Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung. |

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AUSGABE: PStR 12/2024, S. 276 · ID: 50115312

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