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Dez. 2024

FG Berlin-BrandenburgFeststellungsklage zum Erlöschen von Steuerforderungen nach irischem InsO-Verfahren ist unzulässig

Abo-Inhalt04.11.20241926 Min. Lesedauer

| Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Klage auf Feststellung, dass Steuerforderungen (einschließlich Forderungen aus Steuerhinterziehungen) nach durchlaufenem irischem Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung erloschen sind, unzulässig ist (FG Berlin-Brandenburg 17.4.24, 16 K 16094/23, Abruf-Nr. 243500). |

Die Streitigkeiten darüber, ob Steuerverbindlichkeiten erloschen sind, sind im sog. Abrechnungsbescheidverfahren zu klären, § 218 Abs. 2 AO. Gegen den dort ergehenden Abrechnungsbescheid kann (nach Einspruchsverfahren) mit einer anderen Klageart vorgegangen werden, sodass aufgrund der Subsidiaritätsregelung des § 41 Abs. 2 S. 1 FGO die Feststellungsklage unzulässig ist.

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AUSGABE: PStR 12/2024, S. 265 · ID: 50145393

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