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Dez. 2024

EinziehungVollstreckung der Einziehungsentscheidung: Entreicherungseinwand greift nicht immer durch

Abo-Inhalt29.10.20241681 Min. LesedauerVon Rechtsassessor Dr. Matthias Gehm, Limburgerhof

| Das LG Nürnberg-Fürth hat dazu Stellung genommen, inwiefern die Vollstreckung aus einer Einziehungsentscheidung nach § 459g Abs. 5 S. 1 StPO unverhältnismäßig ist. Die Entscheidung war zu der ab dem 1.7.21 geltenden Fassung von § 459g Abs. 5 S. 1 StPO ergangen. Fraglich ist, ob allein der Umstand, dass das durch die Steuerhinterziehung Erlangte in Form der Steuerersparnis nicht mehr im Vermögen des Betroffenen vorhanden ist, zu einer entsprechenden Unverhältnismäßigkeit führt. |

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AUSGABE: PStR 12/2024, S. 271 · ID: 50136176

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