März 2022
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe März 2022 abgeschlossen.
VerfahrensrechtKammergutachten ist kein ZPO-Beweismittel
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
LG Düsseldorf
| Bei einem nach dem RVG einzuholenden Gutachten des Vorstands einer Rechtsanwaltskammer (RAK) handelt es sich nicht um ein Beweismittel im Sinne der ZPO. Eine Ladung des Gutachters zur Erläuterung des Gutachtens kommt nach dem LG Düsseldorf nicht in Betracht. |
Sachverhalt
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: RVGprof 3/2022, S. 40 · ID: 47892284
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion