März 2022
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GerichtskostenpraxisAugen auf bei der Gerichtskostenrechnung
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Hinweis an Redaktion
| Es gehört zu den anwaltlichen Pflichten, Gerichtskostenabrechnungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und bei Fehlern entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Fehlerhafte Gerichtskostenabrechnungen ergeben sich derzeit häufig in Fällen, in denen der Mahnantrag noch im Jahr 2020 und der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens erst im Jahr 2021 gestellt worden sind. Hierzu folgende Praxisfälle: |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Die Gebühr des Mahnverfahrens wird angerechnet
- 2. Das Übergangsrecht ist zu beachten
- 3. Mahnverfahren und streitiges Verfahren sind eine Einheit
- 4. Bei Klageerweiterung bleibt altes Recht maßgebend
- 5. Bei reduziertem Streitantrag ist Teilanrechnung zu beachten
- 6. Diese Rechtsbehelfe/Rechtsmittel gibt es
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AUSGABE: RVGprof 3/2022, S. 48 · ID: 47962530
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