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PflichtverteidigungEntschädigung, wenn die Gebührenfestsetzung unangemessen lange dauert

Abo-Inhalt21.02.2022613 Min. LesedauerVon RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg

| Immer wieder wird von Pflichtverteidigern beklagt, dass die Festsetzung ihrer Gebühren zu lange dauert. Dass das für die Staatskasse ggf. „teuer“ werden kann, zeigt eine Entscheidung des OLG Hamm. |

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AUSGABE: RVGprof 3/2022, S. 42 · ID: 47750009

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