Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

ReisekostenAnwalt muss nicht „mit den Hühnern aufstehen“

Abo-Inhalt18.09.20227627 Min. LesedauerVon Christian Noe B. A., Göttingen

| Hat ein Anwalt auswärts einen so frühen Gerichtstermin, dass er um 5:00 Uhr morgens starten müsste, darf er Übernachtungskosten geltend machen und einen 90-Minuten-Zeitpuffer einrechnen. Geht die Umladung zu spät beim Anwalt ein, sodass dieser die Reise vergeblich antritt, kann er laut dem KG die Kosten gegen die Gegenseite festsetzen lassen, auch wenn ein Amtshaftungsanspruch möglich ist. |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: RVGprof 10/2022, S. 172 · ID: 48493416

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022

Bildrechte