Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
FeedbackAbschluss-Umfrage
Okt. 2022

ReisekostenAnwalt muss nicht „mit den Hühnern aufstehen“

Abo-Inhalt18.09.20227627 Min. LesedauerVon Christian Noe B. A., Göttingen

| Hat ein Anwalt auswärts einen so frühen Gerichtstermin, dass er um 5:00 Uhr morgens starten müsste, darf er Übernachtungskosten geltend machen und einen 90-Minuten-Zeitpuffer einrechnen. Geht die Umladung zu spät beim Anwalt ein, sodass dieser die Reise vergeblich antritt, kann er laut dem KG die Kosten gegen die Gegenseite festsetzen lassen, auch wenn ein Amtshaftungsanspruch möglich ist. |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: RVGprof 10/2022, S. 172 · ID: 48493416

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte