Mai 2023
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BetreuungIn diesen Fällen erlischt der Anspruch des anwaltlichen Verfahrenspflegers
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BGH
| Ein anwaltlicher Verfahrenspfleger kann für seine Tätigkeit statt einer Vergütung nach Stundensätzen wahlweise als Aufwendungsersatz eine Vergütung nach dem RVG beanspruchen. Dies setzt voraus, dass er im Rahmen seiner Bestellung für den Betroffenen Dienste erbringt, für die ein juristischer Laie als Verfahrenspfleger vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (vgl. BGH 16.12.20, XII ZB 410/20, Abruf-Nr. 220473; § 277 Abs. 2 S. 2 FamFG i. V. m. § 4 Abs. 2 VBVG und § 1877 Abs. 3 BGB entsprechend). Der BGH hat nun entschieden, wann ein solcher Anspruch gegenüber der Staatskasse erlischt: |
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AUSGABE: RVGprof 5/2023, S. 78 · ID: 49318088
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