StreithelferBei prozessualer Konfusion bleibt es bei ursprünglicher Kostenentscheidung
| Wenn ein Verfahren in der Hauptsache endet, weil die Partei des Rechtsstreits Alleinerbin ihres Gegners geworden ist, hat die zuvor zugunsten eines Streithelfers ergangene Kostenentscheidung nach dem BGH weiter Bestand und kann Grundlage der Kostenfestsetzung sein. |
Sachverhalt
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AUSGABE: RVGprof 9/2024, S. 150 · ID: 50108864