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StreithelferBei prozessualer Konfusion bleibt es bei ursprünglicher Kostenentscheidung

Abo-Inhalt28.08.20242 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| Wenn ein Verfahren in der Hauptsache endet, weil die Partei des Rechtsstreits Alleinerbin ihres Gegners geworden ist, hat die zuvor zugunsten eines Streithelfers ergangene Kostenentscheidung nach dem BGH weiter Bestand und kann Grundlage der Kostenfestsetzung sein. |

Sachverhalt

AUSGABE: RVGprof 9/2024, S. 150 · ID: 50108864

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