März 2022
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ArbeitsrechtEhrenamtliche Tätigkeit neben Anstellung: LAG-Urteil mit wichtigen rechtlichen Klarstellungen
Abo-Inhalt18.02.20223274 Min. Lesedauer
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| Dass angestellte Mitarbeiter in gemeinnützigen Einrichtungen neben ihrer bezahlten Tätigkeit noch ehrenamtliche Leistungen erbringen, ist gar nicht so selten. Im Einzelfall kann dann strittig sein, ob es dafür Vergütungsansprüche gibt, das Ehrenamt also faktisch „Überstunden“ sind oder gar ein zweites Arbeitsverhältnis ist. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat für diese Fälle wichtige Klarstellungen getroffen. |
Streit um Vergütungsansprüche vor dem LAG Mecklenburg-Vorpommern
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AUSGABE: SB 3/2022, S. 60 · ID: 48019069
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