Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
SBStiftungsBrief
März 2022

UmsatzsteuerLeistungen einer Hygienefachkraft sind umsatzsteuerfrei

Abo-Inhalt02.02.20222537 Min. Lesedauer

| Gegenüber Alten- und Pflegeeinrichtungen erbrachte Leistungen einer selbstständigen Hygienefachkraft sind nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL umsatzsteuerfrei. So sieht es das FG Münster. |

Geklagt hatte ein ausgebildeter Fachkrankenpfleger für Krankenhaushygiene, der auch als selbstständige Hygienefachkraft tätig war. Zu seinen Leistungsempfängern gehörten u. a. Krankenhäuser, Altenheime und Pflegezentren. Er erbrachte Leistungen im Bereich der Schulung, Beratung und Fortbildung des Personals, der Erstellung von Hygienekonzepten und -plänen, der Festlegung der Vorgehensweise bei einer Isolierung von Patienten sowie Hausbegehungen. Das Finanzamt behandelte die Leistungen gegenüber Krankenhäusern umsatzsteuerbefreit, die gegenüber Alten- und Pflegeheimen nicht umsatzsteuerbefreit.

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: SB 3/2022, S. 41 · ID: 47965495

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte