März 2022
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GemeinnützigkeitFinanzverwaltung justiert AEAO nach – das sind die für Stiftungen wichtigen Neuerungen
Abo-Inhalt15.02.20222846 Min. LesedauerVon Dr. Matthias Uhl, Rechtsanwalt bei Peters, Schönberger und Partner, München
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| Die Finanzverwaltung hat beim Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) nachjustiert. Sie hat insbesondere bei den Anforderungen, die an steuerbegünstigte Kooperationen im Sinne von § 57 Abs. 3 AO gestellt werden, nachgebessert. Außerdem hat die Finanzverwaltung zahlreiche Entscheidungen des BFH in den AEAO eingearbeitet. SB StiftungsBrief informiert Sie über die für Stiftungen wichtigen Inhalte und Konsequenzen. |
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AUSGABE: SB 3/2022, S. 50 · ID: 47980340
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