März 2022
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Öffentlich-rechtliche StiftungFG München erteilt öffentlich-rechtlicher nicht rechtsfähiger Stiftung in Bayern eine Absage
Abo-Inhalt12.01.20221857 Min. LesedauerVon Dr. Matthias Uhl, Rechtsanwalt bei Peters, Schönberger & Partner, München
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| Es ist nach bayerischem Landesrecht nicht möglich, eine öffentlich-rechtliche – nicht rechtsfähige – Stiftung zu errichten. Diese Auffassung vertritt das FG München. Das Ergebnis überrascht, weil zumindest in anderen Bundesländern unselbstständige öffentlich-rechtliche Stiftungen anerkannt werden. SB erläutert die Entscheidung und beschreibt die Konsequenzen für die Praxis. |
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AUSGABE: SB 3/2022, S. 55 · ID: 47918870
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