Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Jan. 2023 abgeschlossen.
ErbschaftsteuerStiftung & Co. KG als gewerblich geprägte Personengesellschaft?
| Nach dem BFH muss sich nun das BVerfG mit der Wertfeststellung bei einer rein vermögensverwaltenden Stiftung & Co. KG befassen. |
Der BFH hatte entschieden: Eine rein vermögensverwaltende und nicht gewerblich tätige Stiftung & Co. KG, bei der alleinige persönlich haftende Komplementärin eine Stiftung ist, ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft i. S. v. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG. Dadurch ist nur eine Feststellung nach § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG für den Anteil am Wert von anderen Vermögensgegenständen und Schulden zutreffend. Die Wertfeststellung nach § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BewG scheidet aus, weil die Stiftung & Co. KG erbschaftsteuerrechtlich nicht der GmbH & Co. KG vergleichbar ist (BFH, Urteil vom 27.04.2022, Az. II R 9/20, Abruf-Nr. 230226).
Login
AUSGABE: SB 1/2023, S. 1 · ID: 48774788