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SBStiftungsBrief
Jan. 2023

VertretungAuch für Stiftungen relevant: Im Rechtsstreit stets das zuständige Vertretungsorgan benennen

Abo-Inhalt15.11.202210183 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Dr. Matthias Uhl, Peters, Schönberger & Partner, München

| Im Rechtsstreit ist stets das zuständige Vertretungsorgan zu benennen. Das zeigt ein aktuelles Urteil des OLG Thüringen zu einer GmbH. Dieses Urteil kann auch für Stiftungen relevant sein, die ein Zweitorgan haben. SB stellt Ihnen das Urteil und dessen Bedeutung für die Praxis vor. |

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AUSGABE: SB 1/2023, S. 3 · ID: 48739619

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