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GesetzesänderungenFamilienstiftungen: Anpassungen im AStG durch JStG 2022
| Im Außensteuergesetz (AStG) gibt es Sonderregelungen für ausländische Familienstiftungen. § 15 AStG sieht unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass bei den Begünstigten einer Familienstiftung in Deutschland eine „Zurechnungsbesteuerung“ erfolgt. Mit der Verweisanpassung in § 15 Abs. 7 S. 2 AStG und der Folgeanpassung der Anwendungsvorschriften in § 21 AStG werden im Jahressteuergesetz 2022 bislang unterbliebene Änderungen nachgeholt. |
Hintergrund | Mit der Änderung des Verweises in § 15 Abs. 7 S. 2 AStG wird eine durch die Neufassung des § 10 AStG im Rahmen des ATAD-Umsetzungsgesetzes vom 25.06.2021 erforderliche, aber unterbliebene Folgeanpassung nachgeholt. Die Änderung des § 21 Abs. 4 S. 1 AStG stellt sicher, dass die Verweisanpassung des § 15 Abs. 7 S. 2 AStG zum gleichen Zeitpunkt anwendbar ist wie die Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung im ATAD-Umsetzungsgesetz.
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AUSGABE: SB 1/2023, S. 2 · ID: 48926605