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UmsatzsteuerJStG 2022: Höhere Umsatzgrenze bei der Vorsteuerpauschalierung nach § 23a UStG

Abo-Inhalt19.12.202210412 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin Dr. Alena Kirchinger, Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB, München

| Die Obergrenze für den pauschalen Vorsteuerabzug nach § 23a Umsatzsteuergesetz wurde zum 01.01.2023 von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben. SB stellt Stiftungen die Details für die Vorsteuerpauschalierung vor und erläutert die Nutzungsmöglichkeiten und Gestaltungsempfehlungen anhand von Beispielen. |

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AUSGABE: SB 1/2023, S. 10 · ID: 48759384

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