Gemeinnützigkei
Erwähnung im Verfassungsschutzbericht: Wann § 51 AO greift
28.11.2024
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| Die im Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) enthaltenen Gesetzesänderungen für Gemeinnützige sind – größtenteils – am 01.01.2025 in Kraft getreten. SB hat das JStG 2024 für Sie unter die Lupe genommen und gibt einen Überblick über die für Stiftungen bedeutendsten Änderungen und Anpassungen. |
Ausgabe: 01/2025, S. 3 · ID: 50262328