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EinkommensteuerUnterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten: BMF verlängert steuerliche Maßnahmen
Leseprobe07.01.20251 Min. Lesedauer
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Steuererleich-
terungen gelten 2025 fort
| Annähernd drei Jahre dauert der russische Angriffskrieg in der Ukraine nun schon an. Im Jahr 2022 hat die Finanzverwaltung mittels dreier BMF-Schreiben steuerliche Maßnahmen bekannt gegeben, die im Krieg in der Ukraine Geschädigte unterstützen sollen. Diese Maßnahmen hat die Finanzverwaltung aktuell verlängert – und zwar für das gesamte Jahr 2025. |
Konkret hat die Finanzverwaltung folgende BMF-Schreiben verlängert (BMF, Schreiben vom 04.12.2024, Az. IV D 5 – S 2223/19/10003 :030, Abruf-Nr. 245302):
- BMF, Schreiben vom 17.03.2022 (Az. IV C 4 – S 2223/19/10003 :013, Abruf-Nr. 228132)
- BMF, Schreiben vom 07.06.2022 (Az. IV C 4 – S 2223/19/10003 :017, Abruf-Nr. 229572)
- BMF, Schreiben vom 13.03.2023 (Az. III C 2 – S 7500/22/10005: 005, Abruf-Nr. 234336)
- Beitrag „Leistungen rund um die Ukraine-Hilfe: BMF schafft Erleichterungen auch für Stiftungsbereich “, SB 4/2022, Seite 70 → Abruf-Nr. 48118059
AUSGABE: SB 2/2025, S. 22 · ID: 50274330
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