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GrunderwerbsteuerBFH hält Anteilsübergang auf eine Stiftung nach niederländischem Recht für grunderwerbsteuerpflichtig
| Eine grunderwerbsteuerbare Anteilsvereinigung durch Übertragung von Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft auf eine niederländische Stiftung („stichting“) ist nicht nach § 5 Abs. 1 GrEStG grunderwerbsteuerfrei, wenn der Rechtstypenvergleich ergibt, dass die Stiftung ihrer rechtlichen Struktur nach nicht mit einer inländischen Gesamthandsgemeinschaft vergleichbar ist. Das hat der BFH entschieden und damit das Urteil des FG Düsseldorf bestätigt. |
Der BFH hat zudem klargestellt, dass auch eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer nach § 6a GrEStG ausscheidet. Es liegt weder eine Einbringung noch ein anderer Erwerbsvorgang auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage im Sinne der Vorschrift vor. Denn die Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft auf eine niederländische Stiftung („stichting“) beruht weder auf einer Sacheinlage- oder Beitragsverpflichtung noch auf einer anderweitigen gesellschaftsvertraglichen Grundlage, da die „stichting“ weder Gesellschafter noch Anteilseigner hat. Deshalb sind die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG nicht gegeben (BFH, Urteil vom 30.10.2024, Az. II R 14/23, Abruf-Nr. 246310).
AUSGABE: SB 4/2025, S. 62 · ID: 50314568