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Wegzugsbesteuerung Schweizer Einzelunternehmen: Lässt sich Wegzugsbesteuerung durch deutsche Stiftung umgehen?
| Ein SB-Leser fragt: Ein in Deutschland ansässiger Inhaber eines freiberuflichen Unternehmens in der Schweiz (mit fester Geschäftseinrichtung in der Schweiz i. S. v. Art. 14 DBA D-CH) möchte sein Unternehmen in eine GmbH überführen. Um einen späteren Wegzug steuerneutral zu gestalten und § 6 AStG zu umgehen, sollen die GmbH-Anteile im zweiten Schritt auf eine deutsche Stiftung übertragen werden. Angenommen, die Übertragung auf die GmbH erfolgt steuerneutral, löst dann die Übertragung der GmbH-Anteile auf die Stiftung Ertragsteuern aus? |
Antwort | Weil nicht erkennbar ist, dass es sich um eine Betriebsaufspaltung handelt, befinden sich die GmbH-Anteile im Privatvermögen. Wird Privatvermögen auf die Stiftung übertragen, tritt die Stiftung in die Fußstapfen des Stifters ein. Die Stiftung führt deshalb die vom Stifter aufgewandten Anschaffungskosten fort. Das gilt auch für steuerverstrickte Wirtschaftsgüter i. S. v. § 17 EStG. Denn bei der unentgeltlichen Übertragung mangelt es an einer die Besteuerung auslösenden Veräußerung und auch der Ersatztatbestand einer „verdeckten Einlage“ (vgl. § 17 Abs. 1 S. 2 EStG) ist nicht erfüllt. Der Grund: Es liegt keine Einlage in eine Kapitalgesellschaft vor, weil eine Stiftung mangels Vermittlung von Gesellschaftsrechten keine Kapitalgesellschaft ist (BMF, Schreiben vom 20.11.2019, Az. IV C 6 – S 2241/15/10003, Rz. 3, Abruf-Nr. 213360). Erst wenn die Stiftung den Besteuerungstatbestand verwirklicht und z. B. die GmbH-Anteile veräußert, sind die stillen Reserven aufzudecken und unterliegen – auf Ebene der Stiftung – der Besteuerung.
AUSGABE: SB 7/2025, S. 122 · ID: 50345870