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GesetzesvorhabenStiftungsregister wird wohl auf 2028 verschoben
Top-BeitragAbo-Inhalt18.09.2025226 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Dr. Matthias Uhl, Peters, Schönberger & Partner mbB
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| „In Bezug ... auf die Verschiebung des Inkrafttretens des Stiftungsregistergesetzes gibt es keine Alternative.“ So steht es in der BR-Drucksache 437/25 vom 05.09.2025. Neu ist damit die zeitliche Verschiebung der Inbetriebnahme – derzeit noch vorgesehen für den 01.01.2026 – auf den 01.01.2028, da zum 01.01.2026 die für das Führen des Stiftungsregisters notwendige Technik noch nicht bereitstehen wird. Keine Alternative, – das klingt nicht gerade danach, als ob die Stiftungslobby hieran noch etwas ändern könnte. |

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Bild: IWW
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AUSGABE: SB 10/2025, S. 191 · ID: 50550810
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