UmsatzsteuerAbrechnung gekündigter Bau- oder Planungsverträge: Das EuGH-Urteil und die Folgen
| Wird ein Bau- oder Planungsvertrag vom Auftraggeber frei gekündigt, ist es in Deutschland so, dass die Vergütung, die auf die kündigungsbedingt nicht mehr erbrachten Leistungen entfällt, nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Das könnte sich bald ändern. Der EuGH ist nämlich der Auffassung, dass die gesamte Kündigungsvergütung umsatzsteuerpflichtig ist. Das Urteil erging zwar zu Österreich. Deren „Kündigungsabrechnungsregelung“ ist aber mit der deutschen vergleichbar. Erfahren Sie deshalb, was nach der EuGH-Entscheidung bei gekündigten Verträgen zu veranlassen ist. |
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AUSGABE: SSP 3/2025, S. 23 · ID: 50289969

