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Handwerkerleistungen/Haushaltsnahe Dienste§ 35a EStG: Greift die Steueranrechnung auch bei für Angehörige getragene Aufwendungen?
| Über § 35a EStG wird Ihnen eine direkte Steuerermäßigung von 20 Prozent der Bruttolohnkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, Beschäftigungsverhältnisse und Handwerkerleistungen gewährt. SSP-Leser fragen: Gilt die Steuerermäßigung auch dann, wenn die Aufwendungen für einen Angehörigen getätigt werden, wie einem kindergeldberechtigten Kind oder den eigenen Eltern? Dipl.-Fw. Marvin Gummels klärt auf. |
Frage 1: Ich habe zwei kindergeldberechtigte Kinder. Das erste ist bereits 22 Jahre alt und studiert auswärts. Ich habe die Wohnung angemietet, und in den Nebenkosten sind auch haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen enthalten. Das zweite Kind ist neun Jahre alt. Bei außergewöhnlichen Arbeitseinsätzen lasse ich es nachmittags in meinem Haushalt betreuen.
AUSGABE: SSP 3/2025, S. 3 · ID: 50298802