WerbungskostenArbeitsloser studiert Teilzeit an Fern-Uni: BFH bestätigt Fahrtkostenabzug als Reisekosten
| Ein Studium in Teilzeit ist auch während der Arbeitslosigkeit nicht zwangsläufig ein Vollzeitstudium – und damit die Bildungseinrichtung auch nicht die erste Tätigkeitsstätte. In der Folge sind die Fahrtkosten nicht auf die Entfernungspauschale begrenzt. Das hat der BFH entschieden und sich damit dem FG Niedersachsen angeschlossen. |
Um diesen Fall ging es vor dem BFH
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AUSGABE: SSP 3/2025, S. 8 · ID: 50304739

