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SteuererklärungSonderausgabenabzug für Minijob richtig deklarieren
| Ein Leser fragt: In Ausgabe 7/2023 wurde empfohlen, alle nicht von der Rentenversicherungspflicht befreiten Minijobs in der Steuererklärung zu deklarieren, um in den Genuss des Sonderausgabenabzugs für die Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung zu gelangen. Doch wie ist der Nachweis für die geleisteten Beiträge zu führen? |
Antwort | Anders als bei einem regulären Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber bei einem nach § 40a EStG pauschalversteuerten Minijob nicht verpflichtet, eine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen. Diese kann folglich nicht als Nachweis gegenüber dem Finanzamt herhalten. Auch von der Rentenversicherung selbst werden keine Unterlagen versandt, welche als Nachweis dienen könnten. Allerdings haben Minijobber wie alle anderen Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf eine monatliche Lohnabrechnung. In dieser sind neben dem Brutto- und Nettolohn u. a. auch die von dem Bruttolohn durch den Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Rentenversicherung aufgeführt. Folglich dienen in der Praxis die monatlichen Lohnabrechnungen als Nachweis für die geleisteten Beiträge gegenüber dem Finanzamt.
AUSGABE: SSP 4/2025, S. 1 · ID: 49902994