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EinkommensteuerBitcoin & Co.: BMF klärt ertragsteuerrechtliche Behandlung
12.03.2025 1 Min. Lesedauer
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BMF aktualisiert und ergänzt Schreiben aus dem Jahr 2022
| Das BMF hat mit den Bundesländern Vorgaben zu den ertragsteuerlichen Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei Kryptowerten wie Bitcoin erarbeitet. Es soll Steuerzahlern helfen, ihre Einkünfte zu erklären. Das neue Schreiben ersetzt das bisherige Schreiben vom 10.05.2022 (BMF, Schreiben vom 06.03.2025, Az. IV C 1 – S 2256/00042/064/043, Abruf-Nr. 246969). |
AUSGABE: SSP 4/2025, S. 4 · ID: 50349381
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