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Apr. 2025

EinkommensteuerFreibetrag und Tarifermäßigung bei Betriebsveräußerung: Nur einmalige Nutzung richtig steuern

Abo-Inhalt 27.03.2025 9 Min. Lesedauer Von Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Stauchitz

| Wenn Sie ein Einzelunternehmen, einen Teilbetrieb, einen Mitunternehmeranteil oder ein neues (künftiges) Einzelunternehmen verkaufen, können Sie von zwei Steuervergünstigungen profitieren: Dem Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG und der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 bzw. Abs. 3 EStG. Beide Vergünstigungen können Sie nur einmal im Leben nutzen. Ergo ist höchste Sorgfalt bei der Inanspruchnahme geboten. Nicht zuletzt, weil es viele Stolperfallen – u. a. bei der Verbescheidung durchs Finanzamt – gibt. SSP hilft Ihnen, diese zu erkennen und zu umgehen. |

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Bild: Dee karen - stock.adobe.com

AUSGABE: SSP 4/2025, S. 21 · ID: 50345563

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