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Aug. 2025

GewerbesteuerBFH: Auch Gewinne aus Online-Pokerspiel „Pot Limit Omaha“ sind steuerpflichtig

Abo-Inhalt24.07.202562 Min. Lesedauer

| Neben Gewinnen aus Online-Pokerspielen in der Spielvariante Texas Hold‘em können auch Gewinne aus der Variante „Pot Limit Omaha“ als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegen. Das hat der BFH klargestellt. |

Im konkreten Fall versuchte der Spieler die Besteuerung mit der Argumentation zu verhindern, er habe nicht am wirtschaftlichen Verkehr teilgenommen, weil bei Online-Einzelspielen wie Pot Limit Omaha das Glückselement überwiege und taktische Erwägungen in den Hintergrund träten. Das überzeugte den BFH nicht: Zwar könne man bei „Pot Limit Omaha“ weniger Bluffen als bei Texas Hold‘em, für das der BFH schon die Gewerblichkeit bejaht hatte (BFH, Urteil vom 22.02.2023, Az. X R 8/21, Abruf-Nr. 236046). Trotzdem mutiere die „Omaha“-Variante des Pokers damit nicht zu einem reinen Glücksspiel. Vielmehr steige durch die wesentlich vielfältigeren Kombinationsmöglichkeiten, die allen Spielern zur Verfügung stehen, die Komplexität des Spiels deutlich, sodass es noch mehr als bei „Texas Hold‘em“ auf die Strategie des einzelnen Spielers ankomme. Insbesondere die Entscheidung, bei einem schlechten Blatt ganz frühzeitig aus dem Spiel auszuscheiden, um dadurch das Verlustrisiko zu minimieren, sei in der Variante „Pot Limit Omaha“ in gleicher Weise zu treffen wie in der Variante „Texas Hold‘em“. In beiden Varianten seien höhere Einsätze erst in den weiteren Spielrunden zu erbringen, wenn bereits Interaktionen mit den Mitspielern stattgefunden hätten (BFH, Urteil vom 02.04.2025, Az. X R 26/21, Abruf-Nr. 249146).

AUSGABE: SSP 8/2025, S. 3 · ID: 50490020

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