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V+V-EinkünfteMit neuem Urteil richtig umgehen: So setzen Sie Fahrtkosten zum VuV-Objekt richtig ab

Abo-Inhalt30.07.20251510 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Viele Vermieter suchen in (un)regelmäßigen Abständen ihre Vermietungsobjekte auf, um z. B. Reparaturen vorzunehmen, mit dem Mieter in Kontakt zu treten oder um einfach nur nach dem Rechten zu sehen. Unstrittig stehen die dabei entstehenden Fahrtkosten mit den Mieteinkünften in Zusammenhang und lassen sich deshalb als Werbungskosten absetzen. Doch ist die Entfernungspauschale maßgebend? Oder ergibt sich ein viel lukrativerer Reisekostenabzug? SSP klärt anhand der neuesten Rechtsprechung auf. |

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AUSGABE: SSP 8/2025, S. 22 · ID: 50473988

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