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ReparaturkostenHaftpflicht, Kasko-Select und wieder Haftpflicht – kein Anspruch auf weitere Reparaturkosten

Top-BeitragAbo-Inhalt27.10.20229720 Min. Lesedauer

| Eine Werkstatt, die als „Select-Partner“ des Kaskoversicherers des Unfallgeschädigten dessen Fahrzeugschaden repariert und bezahlt bekommt, kann (aus abgetretenem Recht des Geschädigten) die Differenz aus ortsüblichen und angemessenen Reparaturkosten nicht gegenüber des Haftpflichtversicherers des Unfallgegners verlangen. Zu diesem Schluss gelangt das OLG Koblenz. UE beleuchtet das Urteil für Sie. |

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AUSGABE: UE 11/2022, S. 13 · ID: 48668788

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