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ReparaturkostenPrüfbericht fällt auch in der Berufung durch
| Neben den ungezählten Urteilen von Amtsgerichten, die die Prüfberichte jedenfalls bei der konkreten Abrechnung von Unfallschäden nach der Reparatur auf der Grundlage eines Schadengutachtens in die Bedeutungslosigkeit schicken, liegt so ein Verdikt nun auch von einem Berufungsgericht vor – dem LG Karlsruhe. |
Das LG Karlsruhe sagt in einem Hinweis an die Parteien zu den mangelnden Erfolgsaussichten der Berufung des Versicherers gegen das den Anspruch zusprechende Urteil, der Prüfbericht sei unstreitig ohne vorherige Besichtigung des beschädigten Fahrzeugs vom Versicherer erstellt worden. Er sei deshalb nicht geeignet, das von dem Geschädigten eingeholte Schadensgutachten in Zweifel zu ziehen. Folglich hält es das Landgericht als Berufungsgericht für richtig, dass das Amtsgericht die vom beklagten Versicherer auf der Grundlage des Prüfberichts gekürzten Positionen zugesprochen hat. Da ging es unter anderem um Reinigungskosten und um Desinfektionskosten (LG Karlsruhe, Hinweis vom 21.10.2022, Az. 9 S 137/21, Abruf-Nr. 231949, eingesandt von Rechtsanwältin Janine Markowsky, BULEX, Augsburg).
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AUSGABE: UE 11/2022, S. 2 · ID: 48687066