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ReparaturkostenWenn die Verweisungswerkstatt sogar teurer ist

Abo-Inhalt24.10.20229759 Min. Lesedauer

| Der Geschädigte rechnet den Schaden am noch nicht drei Jahren alten Fahrzeug fiktiv ab. Der Versicherer verweist ihn auf die von ihm behaupteten Stundenverrechnungssätze einer anderen nicht zu weit enfernten Werkstatt der Marke. Die Recherche des Geschädigten, unterstützt von seinem Schadengutachter, ergibt: Die Stundensätze stimmen wie so oft nicht. Sie sind sogar höher als die der Werkstatt, auf deren Basis die Kalkulation des ursprünglichen Gutachtens beruht. Das ist ein guter Grund, die Verweisung zu akzeptieren und die Klage zu erweitern. Das zeigt ein Fall vor dem AG Köln. |

Die aktuell zutreffenden Stundenverrechnungssätze wurden im Prozess vorgetragen. Der Versicherer hat sich dazu gar nicht mehr geäußert. Das Gericht spricht die höheren Kosten zu, wobei es dahinstehen kann, ob die auf einer kürzlichen Preiserhöhung beruhen oder schon längere Zeit so hoch sind. Denn es kommt auf die Preise zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an. Eine weitere vom Versicherer benannte Werkstatt der Marke war übrigens 70 km entfernt und schied damit von vornherein aus (AG Köln, Urteil vom 10.08.2022, Az. 262 C 119/20, Abruf-Nr. 231867, eingesandt von Sachverständiger Klaus Berger, Dorsten).

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AUSGABE: UE 11/2022, S. 2 · ID: 48674198

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