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ReparaturkostenAG Neuwied verwirft Prüfbericht

Abo-Inhalt20.12.202210599 Min. Lesedauer

| Der Prüfbericht sei nicht geeignet, die von der Klägerin eingeklagten Kosten aus dem Sachverständigengutachten anzuzweifeln. Denn diese Prüfberichte seien computergesteuert und automatisch erstellt, eine Auseinandersetzung mit dem Fahrzeug fände nicht statt. Daher seien die Reparaturkosten nicht wirksam bestritten, sondern zugestanden, so das AG Neuwied. Damit liegt es auf der in der Rechtsprechung derzeit vorherrschenden Linie (AG Neuwied, Urteil vom 01.12.2022, Az. 44 C 952/21, Abruf-Nr. 232717, eingesandt von Rechtsanwältin Nicole Hofmann-Jordan, Neuwied). |

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AUSGABE: UE 1/2023, S. 5 · ID: 48848300

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