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Jan. 2023

AusfallschadenNutzungsausfallentschädigung bei Verletzung des Geschädigten

Abo-Inhalt16.12.202210604 Min. Lesedauer

| Dass der Geschädigte unfallbedingt verletzt und daher einige Zeit krankgeschrieben war, hindert jedenfalls dann nicht den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, wenn das beschädigte Familienfahrzeug in der fraglichen Zeit von der Ehefrau oder anderen Familienmitgliedern genutzt worden wäre (AG Nordenham, Urteil vom 22.11.2022, Az. 3 C 186/22, Abruf-Nr. 232733, eingesandt von Rechtsfachwirt Carsten Plate, Kanzlei Melchers und Kollegen, Nordenham). |

Aber auch dann, wenn das Fahrzeug nur vom Geschädigten genutzt wurde, ist der Anspruch auf Ersatz des Ausfallschadens gegeben, wenn die Verletzung nicht am sicheren Fahren hindert. Krankschreibung ist nicht gleichbedeutend damit, das Haus nicht verlassen zu dürfen (z. B. LG Köln, Urteil vom 08.10.2013, Az. 11 S 43/13, Abruf-Nr. 133310; AG Stuttgart, Urteil vom 18.04.2016, Az. 45 C 5656/15, Abruf-Nr. 185561; AG Torgau Zweigstelle Oschatz, Urteil vom 28.12.2017, Az. 2 C 342/16, Abruf-Nr. 199553).

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AUSGABE: UE 1/2023, S. 3 · ID: 48850210

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