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GutachterkostenKosten für gutachterliche Reparaturbestätigung

Abo-Inhalt19.12.202210603 Min. Lesedauer

| Lässt der Geschädigte im Rahmen der Abrechnung fiktiver Reparaturkosten vom Schadengutachter eine Reparaturbestätigung erstellen, die der Sachverständige mit 40 Euro berechnet, muss der Versicherer diese Kosten erstatten. Voraussetzung ist: Die Reparaturbestätigung soll dem Nachweis des Fahrzeugausfalls während der Reparatur dienen, entschied das AG Siegen. |

Die Bestätigung hatte den Inhalt, dass die Reparatur, soweit ohne Demontage ersichtlich, nach den Maßgaben im Gutachten durchgeführt wurde. Der Versicherer argumentierte, weil er diese Bestätigung nicht anerkenne, sei klar, dass sie unbrauchbar war. Doch darauf kommt es nach Auffassung des AG Siegen nicht an. Eine kostenvermeidende Alternative habe der Geschädigte nicht, weil Werkstätten in der Regel keine – dazu noch kostenlose – Reparaturbestätigung für Eigenreparaturen des Geschädigten erstellen (AG Siegen, Urteil vom 12.11.2022, Az. 14 C 779/21, Abruf-Nr. 232731, eingesandt von Rechtsanwältin Verena Höfer, Siegen).

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AUSGABE: UE 1/2023, S. 4 · ID: 48850082

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