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Reparaturkosten AG München: Kleinteilepauschale neben benannten Kleinteilen

Abo-Inhalt17.02.20232592 Min. Lesedauer

| Dass verschiedene Kleinteile in der Reparaturrechnung aufgeführt sind, hindert nach Auffassung des AG München nicht die Berechnung und Erstattungsfähigkeit einer Kleinteilepauschale. |

Denn neben den konkret benannten Kleinteilen ist stets Bedarf an nicht erfassbaren Kleinteilen und Materialien wie Öle aus Sprühdosen, Reinigungsmittel, Klebeband, Abdeckstoffe, Abklebematerial, Schmiermittel und Lösemittel (AG München, Urteil vom 20.07.2022, Az. 332 C 18918/12, Abruf-Nr. 233557, eingesandt von Rechtsanwalt Michael Brand, München).

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AUSGABE: UE 3/2023, S. 2 · ID: 49052897

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